Die Schüler, welche sich in der Ausbildung zum Heilerziehungspfleger befinden, müssen in jedem Ausbildungsjahr mindestens eine Hospitation nachweisen. Diese Hospitationen sollen bei einer Arbeitsprobe eines Klassenkollegen stattfinden und sie sollen einen Einblick in eine andere Einrichtung, bzw. die Arbeit der Klassenkameraden geben.
Hospitanten müssen bei der Arbeitsprobe anwesend sein und je nach Praxislehrer, sich auch im Nachgespräch so gut es geht einbringen. Eine Benotung gibt es dafür nicht, hier geht es nur um die Erbringung des Nachweises, dass diese Hospitation stattgefunden hat. Viele Schüler sehen es als eine interessante Erfahrung an, die Methoden eines anderen Bereiches, als die bekannte Gruppe zu sehen.
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